Dienstag, 19. Februar 2013

Adoptionsrecht für homosexuelle Paare

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''Gleichstellung von Homosexuellen''

Bislang durften Homosexuelle das leibliche Kind des Partners adoptieren, jedoch keine Sukzessivadoption, also gemeinsam ein fremdes Kind zu adoptieren, durchführen.
In einer Hetero-Ehe sind Sukzessivadoptionen möglich - in schwulen oder lesbischen Partnerschaften jedoch war dies bis vor kurzem noch nicht möglich.
Eine Ärztin aus Münster legte kürzlich Verfassungsbeschwerde ein, da
ihre Lebensgefährtin, mit welcher sie seit bereits 20 Jahren zusammen ist, 2004 ein Mädchen aus Bulgarien adoptierte und ihr Wunsch danach, ebenfalls ein Kind zu adoptieren und Adoptivmutter zu werden, von den Gerichten abgelehnt wurde.
Das Urteil (Adoptionsrecht in homosexuellen Lebenspartnerschaften) des Verfassungsgerichts, welches am heutigen Dienstag verkündet wurde, soll das jetzt ändern.
Schon öfters hatte sich das Bundesverfassungsgericht für Homosexuelle eingesetzt und deren Rechte gestärkt, wie etwa bei der Erbschaftssteuer.

In Österreich dagegen dürfen Homosexuelle nicht das leibliche Kind des anderen adoptieren.
Dagegen klagen jetzt zwei Frauen.
Der internationale Gerichtshof für Menschenrechte im niederländischen Den Haag urteilt derzeit über das Adoptionsverbot homophiler Paare in Österreich.


(Louisa Lange)




 © Nick Cardillicchio/Corbis

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